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Wohnungsknappheit in Genf und Zürich: Der Aufschwung der Zimmervermietung an Grenzgänger

Von Claire Morel Zuletzt aktualisiert am 24/06/2026

Die Wohnungskrise Schweiz 2026 trifft die grossen städtischen Zentren des Landes mit voller Wucht. Während die Leerwohnungsziffern historisch niedrige Werte erreichen, wird die Suche nach einem Dach über dem Kopf für junge Berufstätige und Expats zur Herkulesaufgabe. Angesichts dieses Immobiliennotstands setzt sich eine Lösung durch, die zunehmend an Bedeutung gewinnt: die Unterkunft beim Gastgeber. Bei Roomlala beobachten wir täglich, wie diese Praxis eine nationale Einschränkung in eine echte Chance verwandelt. Für Schweizer Eigentümer und Hauptmieter ist dies eine Gelegenheit, ein gesichertes Zusatzeinkommen zu erzielen. Für Pendler ist es die Sicherheit einer bezahlbaren Bleibe. Eine Analyse eines Phänomens, das die Immobilienlandschaft der Schweiz neu gestaltet.

Die Wohnungskrise in der Schweiz 2026: ein Markt unter Hochspannung

Im Jahr 2026 durchlebt die Schweiz eine der schwersten Immobilienkrisen ihrer jüngeren Geschichte. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten Zahlen sind eindeutig: Die nationale Leerwohnungsziffer stagniert bei etwa 1 %, einem kritischen Schwellenwert, der die Wohnmobilität lähmt. Dieser Mangel ist in wirtschaftlich dynamischen Kantonen, in denen die Nachfrage das Angebot an Neubauten weit übersteigt, besonders ausgeprägt.

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Die Situation in den grossen Metropolen ist besonders alarmierend. In Zürich ist der Anteil an leerstehendem Wohnraum unter die 0,5%-Marke gefallen, was die Suche nach einer Langzeitunterkunft Zürich extrem komplex und kostspielig macht. In der Westschweiz verzeichnet Genf eine Leerwohnungsziffer von etwa 0,3 %. Die Warteschlangen bei Wohnungsbesichtigungen werden länger und die von Immobilienverwaltungen geforderten Dossiers sind drakonisch geworden, was viele solvente Kandidaten ausschliesst, die nicht in das traditionelle Raster passen.

Die ersten Opfer dieser Hochspannung sind junge Berufstätige, Studierende und vor allem Grenzgänger. Letztere, die für die Schweizer Wirtschaft unverzichtbar sind, sehen sich oft gezwungen, zehrende Pendelzeiten in Kauf zu nehmen, da sie keine Unterkunft in der Nähe ihres Arbeitsplatzes finden können. In diesem Kontext der Blockade greifen Solidarität und bürgerschaftlicher Einfallsreichtum ein und machen die Unterbringung beim Gastgeber zu einer unverzichtbaren und pragmatischen Alternative.

Ein Zimmer an einen Grenzgänger vermieten: eine Win-Win-Lösung

Auf eine explosive Nachfrage nach flexiblem Wohnraum reagieren

Die Schweiz zählt heute mehr als 410 000 Grenzgänger. Der Kanton Genf allein konzentriert fast 48 % der französischen Grenzgänger. Diese Fachkräfte, ob Krankenpfleger, Ingenieure oder kaufmännische Angestellte, äussern einen massiven Bedarf an flexiblem Wohnraum. Die Zimmervermietung Grenzgänger von Montag bis Freitag beispielsweise erlebt ein rasantes Wachstum. Sie ermöglicht es diesen Arbeitnehmern, ihre tägliche Müdigkeit zu reduzieren und gleichzeitig am Wochenende zu ihren Familien zurückzukehren.

Bei Roomlala stellen wir fest, dass Flexibilität das Schlüsselwort des Jahres 2026 ist. Im Gegensatz zu einem klassischen Langzeitmietvertrag, der hohe Garantien und eine strikte Verpflichtung erfordert, passt sich die monatliche Zimmervermietung an Probezeiten, befristete Arbeitsverträge oder punktuelle Einsätze an. Grenzgänger finden so ein unschätzbares Lebensgleichgewicht und vermeiden die endlosen Staus an den Grenzübergängen Bardonnex oder Thônex-Vallard.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Julien, ein Softwareentwickler mit Wohnsitz in Annecy, hat eine Stelle in Genf ergattert. Anstatt täglich drei Stunden im Verkehr zu verbringen, mietet er von Montagabend bis Donnerstagmorgen ein Zimmer beim Gastgeber über Roomlala. Diese Organisation ermöglicht es ihm, bei der Arbeit leistungsfähig zu sein und gleichzeitig seine persönliche Lebensqualität zu bewahren – und das alles zu einem Budget, das weit unter der Miete für ein Genfer Studio liegt.

Ein Zusatzeinkommen angesichts der Immobilieninflation

Auf Seiten der Schweizer Gastgeber ist das finanzielle Argument von grosser Bedeutung. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und der Zunahme der Nebenkosten bietet die Rentabilität Unterkunft beim Gastgeber Schweiz einen echten Lichtblick. Durch die Vermietung eines ungenutzten Zimmers können die eigenen Wohnkosten deutlich abgefedert werden, sei es zur Tilgung eines Hypothekarkredits oder zur Zahlung der Hauptmiete.

Durchschnittlich kann die Vermietung eines möblierten Zimmers in den Kantonen Waadt, Genf oder Zürich je nach Lage und angebotenen Leistungen zwischen 600 und 1 000 CHF pro Monat einbringen. Dieses Zusatzeinkommen, das durch Plattformen wie unsere regelmässig und gesichert ist, ermöglicht es vielen Haushalten, ihre Kaufkraft angesichts der Inflation aufrechtzuerhalten. Es ist ein intelligenter wirtschaftlicher Ansatz, der den bestehenden Gebäudebestand optimiert, ohne dass Neubauten erforderlich sind.

Darüber hinaus sollte der menschliche Aspekt nicht vernachlässigt werden. Einen Grenzgänger aufzunehmen bedeutet auch, sich für neue Begegnungen zu öffnen und soziale Bindungen zu knüpfen. Viele unserer Nutzer berichten von schönen Freundschaften, die aus einem einfachen Zusammenleben von einigen Monaten entstanden sind, was beweist, dass der finanzielle Aspekt oft mit einer echten menschlichen Bereicherung einhergeht.

Rechtlicher Rahmen und Formalitäten: Was Sie vor dem Start wissen müssen

Das durch Artikel 262 OR garantierte Recht auf Untermiete

Es ist nur natürlich, sich Fragen zur Legalität der Untermiete in der Schweiz zu stellen. Seien Sie beruhigt: Im Jahr 2026 ist die Praxis vollkommen legal und geregelt. Die Schweizer Bürger haben ihr Bekenntnis zu diesem Recht übrigens bei der Volksabstimmung im November 2024 bekräftigt, indem sie einen Gesetzesentwurf ablehnten, der die Untermiete drastisch einschränken sollte. Somit garantiert Artikel 262 des Obligationenrechts (OR) dem Mieter weiterhin das Recht, die gesamte oder einen Teil seiner Wohnung unterzuvermieten.

Dieses Recht geht jedoch mit strengen Pflichten einher. Die goldene Regel ist Transparenz: Ein Hauptmieter muss seinen Vermieter oder die Immobilienverwaltung zwingend informieren und deren vorherige Zustimmung einholen, bevor er einen Untermieter aufnimmt. Der Vermieter kann die Zustimmung nur aus gesetzlich zulässigen Gründen verweigern, insbesondere wenn die Bedingungen der Untermiete missbräuchlich sind oder wenn sie für ihn wesentliche Nachteile mit sich bringen.

Konkret empfehlen wir Ihnen bei Roomlala, einen eingeschriebenen Brief an Ihre Immobilienverwaltung zu senden, in dem Sie die genauen Bedingungen der Vermietung darlegen: die Identität des Grenzgängers, die geplante Dauer der Unterbringung und die Höhe der verlangten Miete. Dieser proaktive Schritt beweist Ihren guten Glauben und beugt künftigen Streitigkeiten vor, was ein entspanntes Erlebnis für alle Beteiligten garantiert.

Missbrauch vermeiden und den fairen Preis festlegen

Einer der gesetzlichen Gründe, die es einem Vermieter ermöglichen, die Untermiete zu verweigern, ist die Erzielung eines missbräuchlichen Gewinns durch den Hauptmieter. Das Schweizer Gesetz ist in diesem Punkt sehr klar: Das Ziel der Untermiete ist es nicht, sich auf Kosten des Untermieters zu bereichern, sondern die Wohnkosten fair zu teilen. Die in Rechnung gestellte Miete muss daher streng proportional zur vermieteten Fläche und zur Nutzung der Gemeinschaftsräume sein.

Die Rechtsprechung toleriert jedoch einen legitimen Aufschlag, wenn das Zimmer möbliert vermietet wird. In der Regel wird von den Gerichten ein Aufschlag von maximal 15 bis 20 % akzeptiert, um den Verschleiss der Möbel (Bett, Schrank, Schreibtisch), die Bereitstellung von Bettwäsche, den Zugang zum WLAN oder die Nutzung von Strom und Heizung zu kompensieren. Es ist entscheidend, diese Elemente im Untermietvertrag detailliert aufzuführen.

Hier ein klares Anwendungsbeispiel: Wenn Sie eine 100 m²-Wohnung für 2 000 CHF pro Monat mieten und ein 20 m²-Zimmer (also 20 % der Fläche) untervermieten, sollte die Grundmiete des Zimmers 400 CHF betragen. Wenn man einen Aufschlag von 15 % für die Möblierung und die Internet-/Stromkosten hinzurechnet, ist eine Miete von 460 CHF vollkommen fair, legal und unangreifbar. Diese Fairness macht den langfristigen Erfolg der Formel aus.

Steuern und bewährte Praktiken für ein erfolgreiches Zusammenleben

Steuererklärung und finanzielle Transparenz

Der finanzielle Aspekt der Zimmervermietung endet nicht mit dem Erhalt der Miete. Es ist unerlässlich daran zu erinnern, dass die Einkünfte aus der Vermietung eines Zimmers beim Gastgeber ein steuerpflichtiges Einkommen darstellen. In der Schweiz hängt die Steuergesetzgebung vom Wohnkanton ab, aber das Grundprinzip bleibt gleich: Diese Beträge müssen in Ihrer jährlichen Steuererklärung aufgeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen, eine einfache, aber genaue Buchführung der erhaltenen Mieten zu führen. In den meisten Kantonen können Sie von diesen Einkünften die tatsächlichen Kosten abziehen, die mit der Vermietung verbunden sind (Anteil der Nebenkosten, direkte Instandhaltung des Zimmers). Transparenz gegenüber der Steuerbehörde ist die Garantie für eine nachhaltige Tätigkeit ohne böse Überraschungen. Zögern Sie nicht, die spezifischen Richtlinien der Steuerverwaltung Ihres Kantons (Genf, Waadt oder Zürich) zu konsultieren, um Ihre gesetzlichen Abzüge zu optimieren.

Durch die Nutzung von Roomlala wird die Rückverfolgbarkeit Ihrer Einnahmen erleichtert. Die Historie Ihrer Buchungen und der online erhaltenen Zahlungen bildet einen klaren und präzisen Beleg für Ihre Steuererklärung, was Ihnen die administrativen Schritte am Jahresende erheblich vereinfacht.

Die Schlüssel zu einer entspannten und organisierten Wohngemeinschaft

Ob es sich um eine Wohngemeinschaft Genf für einen jungen Berufstätigen oder die Aufnahme eines Grenzgängers handelt, der Erfolg des Erlebnisses beruht auf Kommunikation. Noch vor Ankunft des Mieters ist es wichtig, klare Regeln für das Zusammenleben aufzustellen. Sprechen Sie tabufrei alltägliche Themen an: die Nutzung der Küche, die Zeiten für das Badezimmer, die Reinigung oder auch Regeln bezüglich Gästen.

Wir stellen fest, dass das Verfassen einer kleinen Charta für das Zusammenleben, die dem Mietvertrag beigefügt wird, dazu beiträgt, 90 % der Missverständnisse zu vermeiden. Wenn Sie beispielsweise an einen Grenzgänger vermieten, der am Wochenende nach Hause fährt, legen Sie fest, ob das Zimmer während seiner Abwesenheit zur Lagerung seiner persönlichen Sachen genutzt werden kann oder nicht. Definieren Sie ausserdem klar die Aufteilung der Plätze im Kühlschrank und in den Schränken.

Schliesslich begleitet Sie die Plattform Roomlala bei jedem Schritt, um dieses Zusammenleben abzusichern. Von der Überprüfung der Mieterprofile bis zur Bereitstellung von Vertragsmustern, die dem Schweizer Recht entsprechen, setzen wir alles daran, dass die Vermietung Ihres Zimmers in einem Klima absoluten Vertrauens stattfindet. Angesichts der Wohnungskrise ist das Öffnen der eigenen Tür ein starker, rentabler und zutiefst nützlicher Akt. Bereit, den Schritt zu wagen?

Häufig gestellte Fragen

Est-il légal de sous-louer sa chambre en Suisse en 2026 ?
Oui, la sous-location est pleinement légale en Suisse, garantie par l'article 262 du Code des obligations. Les citoyens ont d'ailleurs rejeté en novembre 2024 un projet visant à la restreindre.
Faut-il l'accord du propriétaire pour louer une chambre à un frontalier ?
Absolument. Le locataire principal doit impérativement informer sa régie immobilière ou son bailleur des conditions de la sous-location (identité, durée, loyer) et obtenir son accord préalable.
Quel loyer puis-je demander pour une chambre chez l'habitant en Suisse ?
Le loyer doit être proportionnel à la surface louée pour éviter tout profit abusif. Une majoration de 15 à 20 % est généralement tolérée par la loi si la chambre est louée meublée.
Dois-je déclarer les revenus de la location de ma chambre aux impôts ?
Oui, les revenus issus de la location d'une chambre chez l'habitant sont imposables et doivent être déclarés selon la législation de votre canton de résidence.

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