Wie erklärt man seine Einkünfte in Frankreich im Jahr 2025?

Aktualisiert am 21/05/2026

Haben Sie im Jahr 2025 Einnahmen über Roomlala erzielt und fragen sich, wie Sie diese bei der Steuer angeben müssen? Keine Sorge, hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Steuererklärung im Jahr 2026 wissen müssen.

Dieser Artikel soll Ihnen eine Orientierungshilfe bieten. Er ersetzt nicht den Rat eines Fachmanns: Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

In welcher Kategorie müssen Sie Ihre Roomlala-Einnahmen angeben?

Die Einnahmen, die Sie über Roomlala erzielen, entsprechen einer möblierten Vermietung. Sie werden daher nicht in der Kategorie der „Einkünfte aus Grundvermögen“ (die nur die unmöblierte Vermietung betrifft), sondern in der Kategorie der gewerblichen und kommerziellen Gewinne (Bénéfices Industriels et Commerciaux, BIC) angegeben.

Die Angabe erfolgt auf dem Zusatzformular 2042-C-PRO im Abschnitt „Einkünfte aus nicht professioneller möblierter Vermietung“. Je nach Ihrer Situation trifft einer der drei folgenden Fälle auf Sie zu.

Fall Nr. 1: Sie vermieten ein Zimmer in Ihrem Hauptwohnsitz

Gute Nachricht: Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, sind Ihre Einnahmen vollständig steuerfrei. In diesem Fall müssen Sie nichts angeben.

Die drei Bedingungen, die für die Einnahmen des Jahres 2025 gelten, sind:

  • Das oder die vermieteten Zimmer sind Teil Ihres Hauptwohnsitzes.
  • Sie stellen den Hauptwohnsitz des Mieters dar (oder seinen vorübergehenden Wohnsitz, wenn er Saisonarbeiter ist).
  • Die Jahresmiete pro m² übersteigt nicht 213 € in der Île-de-France oder 157 € in den anderen Regionen.

Konkretes Beispiel: Für ein 10 m² großes Zimmer, das in Paris vermietet wird, beträgt die maximale Miete, um steuerfrei zu bleiben, 2.130 € pro Jahr, also etwa 177 € pro Monat.

Wenn Sie diese Obergrenzen überschreiten, verlieren Sie den Vorteil der Steuerbefreiung und müssen Ihre gesamten Mieteinnahmen angeben, wie im nachstehenden Fall Nr. 2 beschrieben.

Fall Nr. 2: Sie betreiben eine nicht professionelle möblierte Vermietung (LMNP)

Dies ist die häufigste Situation für Gastgeber auf Roomlala. Sie fallen unter den LMNP-Status, wenn Ihre Einnahmen aus möblierter Vermietung unter 23.000 € pro Jahr liegen oder wenn sie geringer sind als die sonstigen Einkünfte Ihres Steuerhaushalts.

Es gibt zwei Regelungen: die Micro-BIC-Regelung und die reale Besteuerung.

Die Micro-BIC-Regelung (die einfachste)

Die Micro-BIC-Regelung wird automatisch angewendet, wenn Ihre Einnahmen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten. Sie profitieren von einem Pauschalabzug, der Ihre Kosten abdeckt, ohne dass Sie diese nachweisen müssen.

Die für die Einnahmen des Jahres 2025 geltenden Schwellenwerte und Abzüge sind:

  • Langfristige möblierte Vermietung (Wohngemeinschaft, klassische Vermietung): Schwellenwert von 77.700 €, Pauschalabzug von 50 %.
  • Klassifizierte Ferienwohnung oder Gästezimmer: Schwellenwert von 77.700 €, Pauschalabzug von 50 % (die früheren 188.700 € und 71 % gelten seit dem Gesetz Le Meur vom 19. November 2024 nicht mehr).
  • Nicht klassifizierte Ferienwohnung: Schwellenwert von 15.000 €, Pauschalabzug von 30 %.

Sie geben den Bruttobetrag an, den Sie eingenommen haben (Mieten + eventuell an den Mieter weiterverrechnete Nebenkosten, ohne Kaution), in einem der folgenden Felder des Formulars 2042-C-PRO:

  • Feld 5ND für den Steuerpflichtigen 1.
  • Feld 5OD für den Steuerpflichtigen 2.
  • Feld 5PD für eine unterhaltsberechtigte Person.

Die Finanzbehörde wendet den Ihrer Situation entsprechenden Pauschalabzug automatisch an. Sie müssen keine Berechnungen durchführen.

Die reale Besteuerung

Sie können sich für die reale Besteuerung entscheiden, wenn Ihre tatsächlichen Kosten (Darlehenszinsen, Bauarbeiten, Grundsteuer, Verwaltungskosten, Abschreibungen der Immobilie und des Mobiliars) den Pauschalabzug der Micro-BIC-Regelung übersteigen. Dies ist oft in den ersten Jahren nach einem Kauf interessant.

Diese Regelung erfordert eine Buchführung, was meist die Begleitung durch einen Steuerberater rechtfertigt. Die betreffenden Felder sind:

  • Feld 5NA für den Steuerpflichtigen 1.
  • Feld 5OA für den Steuerpflichtigen 2.
  • Feld 5PA für eine unterhaltsberechtigte Person.

Fall Nr. 3: Sie betreiben eine professionelle möblierte Vermietung (LMP)

Sie wechseln automatisch zur LMP, wenn Ihre Jahreseinnahmen 23.000 € übersteigen und die sonstigen Einkünfte Ihres Steuerhaushalts übertreffen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.

Die zu verwendenden Felder sind dann:

  • Micro-BIC-Regelung: 5KP, 5LP oder 5MP je nach Steuerpflichtigem.
  • Reale Besteuerung: 5KC, 5LC oder 5MC je nach Steuerpflichtigem.

Gut zu wissen: Die Regel der zwei aufeinanderfolgenden Jahre

Wenn Ihre Einnahmen den Schwellenwert der Micro-BIC-Regelung nur in einem Jahr überschreiten, bleiben Sie bei der Micro-BIC-Regelung. Der obligatorische Wechsel zur realen Besteuerung erfolgt nur, wenn Sie den Schwellenwert in zwei aufeinanderfolgenden Jahren (N-1 und N-2) überschreiten.

Wie finden Sie den anzugebenden Betrag?

Um die Gesamtsumme der Mieten zu erfahren, die Sie im Jahr 2025 über Roomlala erhalten haben, loggen Sie sich in Ihr Konto ein und sehen Sie sich den Verlauf Ihrer Transaktionen in Ihrem persönlichen Bereich an. Denken Sie daran:

  • die eventuell an Ihre Mieter weiterverrechneten Nebenkosten einzubeziehen.
  • die Kautionen auszuschließen, da diese keine Einnahmen sind.
  • den eingenommenen Bruttobetrag vor Abzug eventueller Gebühren zu verwenden.

Wann müssen Sie Ihre Steuererklärung abgeben?

Die Erklärung der Einnahmen von 2025 erfolgt im Frühjahr 2026, zusammen mit dem Rest Ihrer Steuererklärung. Die Fristen variieren je nach Ihrem Wohnsitz-Département und der Art der Erklärung (in Papierform oder online). Den offiziellen Zeitplan finden Sie auf der Website impots.gouv.fr.

Benötigen Sie Hilfe?

Die Besteuerung der möblierten Vermietung ändert sich regelmäßig und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei spezifischen steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.

Bei allen Fragen zu Ihrem Roomlala-Konto oder Ihren Transaktionen steht Ihnen unser Support-Team über den Kontaktbereich zur Verfügung.