Servicegebühren als Gastgeber
Aktualisiert am 25/08/2026
Sie fragen sich, wie die Servicegebühren für Gastgeber funktionieren und was sich durch den Premium-Pass oder die 100%-Übernahmeoption ändert? Dann sind Sie hier genau richtig: Wir erklären Ihnen alles anhand konkreter Beispiele.
Wie werden die Servicegebühren aufgeteilt?
Standardmäßig werden die Servicegebühren zwischen Ihnen und Ihrem Mieter aufgeteilt.
Ihr Anteil
3 % der Miete, mit einem Mindestbetrag von 3 € pro Zahlung. Dieser Satz ist bei allen Raten gleich, unabhängig von der Mietdauer.
Der Anteil Ihres Mieters
Er konzentriert sich auf den Beginn der Mietzeit und wird danach sehr gering:
- Auf die erste Rate: 20 %, mit einem Mindestbetrag von 8 €
- Auf jede weitere Rate: 2 % des Ratenbetrags, mit einem Mindestbetrag von 8 €
Bei Langzeitmieten (mehr als 45 Nächte) wird der Anteil des Mieters für die erste Rate auf Basis von 45 Mietagen berechnet, was 30 % einer Monatsmiete entspricht. Bei einem Aufenthalt von 45 Nächten oder weniger wird alles auf einmal abgewickelt: Der Mieter zahlt 20 % des Buchungsbetrags.
Diese Gebühren werden automatisch von den Zahlungen abgezogen: Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ein konkretes Beispiel
Nehmen wir eine Langzeitmiete für 1.000 € pro Monat über 12 Monate:
- Ihr Anteil: 30 € pro Rate
- Der Anteil des Mieters: 300 € auf die erste Rate, danach 20 € pro Monat
Für einen kurzen Aufenthalt von 600 €, der auf einmal bezahlt wird: 18 € für Sie, 120 € für den Mieter.
Die Option „Ich übernehme die Servicegebühren“
Sie können wählen, die gesamten Servicegebühren selbst zu tragen. In diesem Fall zahlt Ihr Mieter keine Servicegebühren: Sie zahlen Ihren Anteil von 3 % plus den Anteil, den er hätte zahlen müssen.
Was das bei dem Beispiel von 1.000 € pro Monat bedeutet:
- Erste Rate: 330 € für Sie (30 € + 300 €), 0 € für den Mieter
- Folgende Raten: 50 € für Sie (30 € + 20 €), 0 € für den Mieter
Der Vorteil? Ihre Anzeige zeigt einen All-inclusive-Preis ohne zusätzliche Kosten für den Mieter. Sie wird dadurch attraktiver und kann Ihnen helfen, schneller zu vermieten. Der Gesamtbetrag, den Sie zahlen, bleibt derselbe wie die Summe der beiden Anteile bei der Standardaufteilung: Diese Option kostet Sie nicht mehr, als Sie und Ihr Mieter gemeinsam gezahlt hätten.
So aktivieren Sie diese Option:
- Gehen Sie in Ihren Bereich, unter Meine Anzeigen
- Öffnen Sie die Preisübersicht der betreffenden Anzeige
- Aktivieren Sie im Bereich „Servicegebühren“ die Option „Ich übernehme die Servicegebühren“
Gut zu wissen: Die Änderung gilt nur für neue Buchungsanfragen. Bereits bestehende Buchungen behalten ihre ursprüngliche Aufteilung bei. Die Option kann für jede Anzeige einzeln festgelegt werden.
Der Premium-Pass und Ihre Servicegebühren
Der Premium-Pass für Gastgeber dient nicht nur dazu, Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen: Er deckt auch Ihre Servicegebühren ab. Konkret wird der Betrag Ihres Passes von den Servicegebühren des Gastgebers für Ihre Buchungen abgezogen, bis zur Höhe des Pass-Betrags und gemäß den Nutzungsbedingungen.
Sie können einen Pass auf der Seite Premium-Pass abschließen. Die Vorteile werden sofort nach Zahlungsbestätigung aktiviert und Sie können die automatische Verlängerung jederzeit auf derselben Seite beenden.
Um die auf Ihre Buchungen angewandten Abzüge zu verfolgen, schauen Sie in Ihre Premium-Pass-Zusammenfassung: Dort finden Sie Ihre Abonnements und jeden Abzug von den Servicegebühren.
Premium-Pass und 100%-Option: Wie lassen sie sich kombinieren?
Wenn Sie die Option „Ich übernehme die Servicegebühren“ für eine Anzeige aktiviert haben, deckt Ihr Premium-Pass nur Ihren 3%-Anteil ab. Der Anteil des Mieters, den Sie zu übernehmen gewählt haben, bleibt fällig.
Am Beispiel von 1.000 € pro Monat, mit aktivierter Option und einem Premium-Pass:
- Erste Rate: Der Pass deckt 30 €, es verbleiben 300 € zu Ihren Lasten
- Folgende Raten: Der Pass deckt 30 €, es verbleiben 20 € zu Ihren Lasten
Das ist logisch: Der Pass streicht Ihre Servicegebühren, nicht die, die Sie anstelle Ihres Mieters zu zahlen gewählt haben.
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