Individuelle Wohnbeihilfe (APL) in Frankreich
Aktualisiert am 20/01/2026
Welche Voraussetzungen gibt es für den Bezug der APL?
Sie fragen sich, ob Sie die persönliche Wohnbeihilfe (APL) in Anspruch nehmen können, um Ihre Miete oder Nutzungsgebühr zu senken, insbesondere wenn Sie in einer Einrichtung (Seniorenheim, Studentenwohnheim usw.) wohnen.
Hier sind die zu erfüllenden Bedingungen und das einzuhaltende Verfahren je nach Ihrer Situation.
Um Ihre Berechtigung schnell zu überprüfen, können Sie den Simulator der Caf nutzen.
Betroffene Personen
Sie können die APL beziehen, wenn Sie:
- Mieter sind.
- Angemeldeter Untermieter beim Eigentümer sind, wenn Sie unter 30 Jahre alt sind oder bei einem Familienbetreuer untergebracht sind.
Es gibt kein Mindestalter. Ein Minderjähriger kann daher die APL erhalten, vorausgesetzt, der Mietvertrag ist von seinen Eltern unterschrieben.
Die Mietquittung kann auf seinen Namen ausgestellt werden. Wenn Sie emanzipierter Minderjähriger sind, muss der Mietvertrag auf Ihren Namen lauten.
Ausländische Personen müssen über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen.
Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel.
Bedingungen bezüglich der Unterkunft
Die APL betrifft nur Ihren Hauptwohnsitz, der mindestens 8 Monate im Jahr bewohnt wird, außer in besonderen Fällen (beruflicher Grund, Gesundheit oder höhere Gewalt).
Die Unterkunft muss die Kriterien der Angemessenheit und die Mindestanforderungen an die Belegung erfüllen.
Sie muss außerdem konventioniert sein, d.h. Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Staat und dem Eigentümer oder der Verwaltungsstelle sein.
Dies ist oft bei HLM-Wohnungen der Fall. Ihr Gastgeber kann Ihnen bestätigen, ob die Unterkunft konventioniert ist.
Bedingungen bezüglich der Einkünfte
Die APL wird unter Berücksichtigung der Einkünfte gewährt, abhängig von der Zusammensetzung Ihres Haushalts und dem Standort der Unterkunft.
Die berücksichtigten Einkünfte entsprechen den letzten 12 Monaten und werden automatisch alle 3 Monate neu bewertet.
Sie müssen daher keine Schritte unternehmen: Die Caf oder die MSA rufen die Informationen direkt bei den Finanzbehörden oder France Travail ab.
Wie beantragt man die APL?
Das Verfahren hängt von Ihrem System ab:
- Caisse d’allocations familiales (Caf) für das allgemeine System.
- Mutualité sociale agricole (MSA) für das landwirtschaftliche System.
Der Antrag erfolgt vollständig online.
Sie müssen folgende Dokumente vorlegen:
- Beidseitige Kopie Ihres Identitätsdokuments (Personalausweis, Reisepass oder Auszug aus der Geburtsurkunde) oder eines gültigen Aufenthaltstitels.
- Bankverbindung (RIB, RIP oder RICE) auf Ihren Namen.
- Mietbestätigung, ausgefüllt, datiert und unterschrieben von Ihrem Gastgeber.
Wie wird die APL berechnet?
Die Höhe Ihrer APL hängt von mehreren Kriterien ab:
- Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen in Ihrem Haushalt.
- Ihre Einkünfte, die Ihres Ehepartners oder der Personen, die gewöhnlich mit Ihnen zusammenleben.
- Der Wert Ihres Vermögens (Immobilien und Finanzen), wenn er 30.000 € übersteigt.
- Die Höhe Ihrer Miete.
Für eine zuverlässige Schätzung nutzen Sie den Simulator der Caf.
Wie wird die APL ausgezahlt?
In der Regel wird die APL direkt an den Vermieter gezahlt, der sie vom zu zahlenden Mietbetrag abzieht.
Sie ist ab dem 1. Tag des Folgemonats nach Beginn Ihrer Berechtigung fällig.
👉 Beispiel: Wenn Sie Ihren Antrag im Februar stellen, erfolgt die erste Zahlung Anfang März.
Die Zahlungen werden jeden 5. des Monats geleistet.
Was tun bei Änderungen der Situation?
Jede Änderung der Situation (Umzug, Bankdaten, Familienstand usw.) muss der Caf oder der MSA gemeldet werden.
Diese Meldung kann online oder direkt bei Ihrer Organisation erfolgen.