Möbliertes Wohnen: Wer zahlt für die Wartung und Reparatur des Badezimmers?
Als Mieter sehen Sie Ihre Wohnung als ein gesamtes Objekt, dass Sie von Ihrem Vermieter mieten. Vermieter jedoch sehen Ihre Wohnung anders. Jedes Zimmer zählt als eigene Einheit mit spezifischer Wartung. In diesem Artikel gehen wir auf die Wartung und Reparatur des Badezimmers ein, ein Raum, der als Grundausstattung dient. Im Gegensatz zu einem Wohnzimmer oder einem Schlafzimmer muss das Badezimmer über eine bestimmte Mindestausstattung wie Wasserversorgung, Waschbecken, Dusche oder Badewanne, Toilette und eventuell eine Heizung verfügen. Um diesen Raum instand zu halten, taucht die Frage der Verantwortung auf: der Eigentümer oder der Mieter, wer zahlt was?
Auf Kosten des Eigentümers
Wie für eine gesamte Wohnung muss der Vermieter einen bewohnbaren Zustand für seinen Mieter gewährleisten. Das Badezimmer ist ein strategisches Mittel, dass die Beziehung zum Vermieter beeinträchtigen kann. Je besser das Badezimmer ausgestattet ist, desto wohler und entspannter fühlt sich der Mieter, der dort einzieht. Zu diesem Zweck ist es Aufgabe des Vermieters, Komfort und Sicherheit zu kombinieren. Das Badezimmer enthält oft mehr Elektrizität, Wasser und Stauraum als jeder andere Raum der Wohnung. Der Vermieter muss daher sicherstellen, dass die Steckdosen sicher platziert und der heißes Wasser verfügbar ist. Komfort aber auch die Abdichtung sind oberstes Gebot.
Über einen guten Allgemeinzustand hinaus kann der Vermieter um einige Wartungsarbeiten oder Reparaturen gebeten werden. Das Herzstück eines gut funktionierenden Badezimmers ist die Belüftung. Wenn es nicht gut gelüftet wird, kann es schnell zu Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel kommen. In diesem Fall greift der Vermieter ein. Er muss beispielsweise die elektrische Belüftung reparieren, wenn diese ausfällt. Ebenfalls ist es seine Aufgabe, sich um die Wartung und Instandhaltung des Warmwasseraufbereiter zu kümmern. Generell muss der Vermieter auf alle Schäden achten, die durch Alter oder natürlicher Abnutzung entstehen. Daher muss er die Dusche, das Waschbecken etc. ersetzen, wenn diese Dinge veraltet sind. Das Gleiche gilt für Böden, Wände und Decken. Wenn Feuchtigkeit ohne Verschulden des Mieters eindringt, liegt die Verantwortung beim Vermieter, sich darum zu kümmern.
Auf Kosten des Mieters
Wenn der Vermieter sich um den Austausch oder die Wartung der Ausrüstung kümmert, die aufgrund täglichen Nutzung beschädigt, ist der Mieter für die tägliche Wartung verantwortlich. Aufgabe des Mieters besteht darin, die natürliche Abnutzung der Ausrüstung in seinem Badezimmer hinauszuzögern, Schäden zu verhindern und die Wohnung so zu erhalten, wie bei Einzug vorgefunden. Es ist jedoch fast unmöglich, während einer langjährigen Miete Schäden komplett zu verhindern. Um die Ausstattung möglichst lange zu erhalten, ist der Mieter dazu verpflichtet, die ihm zur Verfügung stehende Ausrüstung, insbesondere die Lüftungsanlage und die Lüftungsgitter, zu reinigen. In Bezug auf die elektrische Ausstattung ist es wichtig, Lampen, Schalter oder Steckdosen im Falle eines Defekts oder einer Fehlfunktion umgehend auszutauschen. Eine andere wichtige Aufgabe ist die sorgfältige Wartung von Wasser- und Abwasserleitungen (Wasserhähne, Waschbecken, Dusche usw.). Dies beinhaltet auch, dass die Siphons bei Bedarf geöffnet und entkalkt werden müssen. Auch Schimmelbildung ist durch die Erneuerung der Fugen zu verhindern.
Im Badezimmer, wie in den anderen Räumen auch, kümmern sich die Mieter um die Instandhaltung und haften nur bei Schäden, die aus eigener Fahrlässigkeit resultieren. Mieter haften beispielsweise nicht für den Warmwasseraufbereiter.
Autor: Roomlala